Notariat

TÄTIGKEIT NOTAR

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz der unerfahrenen Person sorgen. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragsparteien als verschwiegene und unparteiisch Beratende in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Parteien. Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgebende deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

KOSTEN NOTAR

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notarinnen und Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Gebührensystem ist damit besonders sozialverträglich.

Wir bieten auf Wunsch vor Aufnahme der notariellen Tätigkeit jederzeit kostenfreie informelle Gespräche an, inwelchen dann der Umfang der gewünschten Tätigkeit besprochen und über die gesetzlichen Gebühren im Detail aufgeklärt werden kann.